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Zulassungskriterien (only in german)
1. Grundsätzliches
Der Regensburger Christkindlmarkt ist ein traditioneller bayerischer Weihnachtsmarkt. Seit seinen Ursprüngen handelt es sich um einen Markt mit einem gemischten Warenangebot. Bis zum heutigen Tag setzt sich dieses aus 4 Angebotsgruppen zusammen, die in etwa zu folgenden Anteilen vertreten sind:
- 50 % handwerkliche / kunsthandwerkliche Produkte (z.B. Christbaumschmuck, Krippen- oder Geschenkartikel)
- 25 % alltagstypische Marktwaren (z.B. Kleidung, Schürzen, Handtaschen, Gebrauchsgegenstände)
- 12,5 % Imbissbetriebe (z.B. Wurstbraterei, Fischspezialitäten, Backwaren, Dampfnudeln, Pfannkuchen)
- 12,5 % Glühwein und Süßwaren
- 2 Kinderkarusselle traditioneller nostalgischer Art ergänzen das Marktangebot.
Sowohl die Angebotsgruppen, als auch deren prozentuale Anteile sowie die Teilnahme der nostalgischen Kinderkarusselle sollen in Fortführung bestehender Traditionen aufrechterhalten werden.
2. Vorgaben
Für die einzelnen Warengruppen sollen folgende Regeln gelten:
- Das Angebot beim Warenverkauf soll möglichst vielfältig und individuell sein; bevorzugt werden Waren, die im übrigen Verkaufsleben atypisch sind und in Folge ihrer Singularität etwas besonderes darstellen, z.B. Klöppelware, Produkte aus Schafsmilch, Konditorware, Glasbläserarbeiten usw.
- Das Imbissangebot hat sich an traditionellen Regensburg-typischen Produkten zu orientieren, also z.B. Regensburger Knacker, Regensburger Bratwürste sowie in Bayern verbreiteten Spezialitäten wie Dampfnudeln, regionaltypischen Wurstsorten und Ähnlichem.
- Die Kombination zwischen Imbiss und Glühwein ist für die Beliebtheit des Regensburger Christkindlmarktes besonders prägend. Das alkoholische Getränkeangebot muss sich deshalb auf heiße Glühweingetränke in möglichst verschiedenen Variationen beschränken. Spirituosen, Bier oder Cocktails sind deshalb nicht erwünscht.
3. Erscheinungsbild
Das Erscheinungsbild des Marktes soll einheitlich sein. Zum Einsatz sollen deshalb nur die traditionellen Regensburger Christkindlmarktbuden kommen. Private Buden können zugelassen werden, dürfen aber nicht wesentlich von der Erscheinungsform der Regensburger Christkindlmarktbude abweichen. Die Dächer aller Buden müssen mit einer in den Stadtfarben Rot und Weiß gestalteten Plane bespannt sein. Warenverkaufsstände dürfen nicht mehr als 6 m Frontlänge bei 2 m Tiefe haben. Imbiss und Glühweinbetriebe dürfen wegen des nötigen Arbeitsraumes max. 10 m Frontlänge bis zu einer Tiefe von 3 m haben. Idealerweise sollte der Warenverkauf grundsätzlich 4 m und der Imbiss und Glühweinverkauf 8 m Frontlänge haben. Imbiss und Glühweinbetriebe dürfen städtische Marktbuden der Höhe nach nur bis circa 1 m überragen. Ausnahmen hiervon können nur aus zwingenden technischen Gründen und unter der Voraussetzung, dass das einheitliche Erscheinungsbild des Marktes nicht gestört wird, zugelassen werden.
4. Auswahlverfahren
Die Teilnahme am Christkindlmarkt wird zu Jahresbeginn im Internet, in Fachzeitungen, (derzeitig "Komet", "Kirmes Revue)" sowie der örtlichen Presse ausgeschrieben. Die Teilnahme steht allen Gewerbetreibenden, die den in Nr. 1 bis 3 vorgegebenen Grundsätzen entsprechen, in gleicher Weise offen. Die Vergabe erfolgt in einem Auswahlverfahren getrennt nach den unter Nr. 1 erläuterten Warengruppen unter dem Gesichtspunkt der Attraktivität des Geschäftes und der Ware. Gehen mehr Bewerbungen ein als Plätze zur Verfügung stehen, wird wie folgt verfahren:
5. Kriterien der Attraktivität
Die Bewerbungen werden nach der Attraktivität des Geschäftes und der Ware ausgewählt. Kriterien der Attraktivität sind:
- Erscheinungsbild, Gestaltung, Ausstattung, Dekoration und Präsentation des Geschäftes und seiner Ware
- Familiengerechte und faire Preisgestaltung
- Persönliche Betriebsführung des Bewerbers
- Besondere Qualität, Seltenheit, Exklusivität sowie Beliebtheit und Vielfalt des Warenangebotes
- Bereitschaft zu kundenfreundlichem Service (z.B. durch Qualitätsmanagement, Reparatur- und Umtauschservice, Vorführungen, Beratungsangebot)
- Erkenntnisse über faire und mangelfreie Zusammenarbeit im Marktgeschehen sowohl untereinander als auch mit der Stadt als Veranstalter
- Keine Gebühren- sowie Steuerrückstände gegenüber der Stadt
- Gewerberechtliche Zuverlässigkeit ist Voraussetzung jedes attraktiven Geschäftes; die Attraktivität kann aber auch durch negative Erfahrung des Veranstalters mit dem Bewerber, zurückliegende Störungen des Marktfriedens, bekanntgewordene Kundenbeschwerden und ähnliches entfallen oder gemindert werden
6. Zusatzkriterien
Ergibt sich im Auswahlverfahren gleiche Attraktivität mehrerer Bewerber, so folgt die Entscheidung nach weiteren folgenden Zusatzkriterien:
- Vorrang des regional näheren Bewerbers
- Chance für Neubewerber
- Förderung von Familienbetrieben
7. Transparenz
Die Vorgaben des Auswahlverfahrens enthalten zwangsläufig subjektive Einschätzungen der Stadt als Veranstalterin; die Stadt leistet mit der detaillierten Auflistung aller einschlägigen Auswahlaspekte einen größtmöglichen Beitrag zur Transparenz des Verfahrens. Die einzelnen Auswahlkriterien können je nach Art des Geschäftes, des Bewerbers und Angebotes unterschiedliche Bedeutung haben. Sie werden nach pflichtgemäßer Sachverhaltserforschung zielorientiert gewichtet und gegeneinander abgewogen. Der Bewerber hat einen Anspruch darauf, dass ihm die Stadt die für seine Bewerbung maßgeblichen Entscheidungsgesichtspunkte erläutert.
Eigenbedarf
Die Stadt Regensburg behält sich vor, Plätze außerhalb des Auswahlverfahrens für den Regensburger Christkindlmarkt zu vergeben. Dies kann dann erfolgen, wenn eine Teilnahme am Fest besonderen sozialen Zwecken dient, wie z.B. die sog. Rot-Kreuz-Los-Buden, die im normalen Auswahlverfahren mangels Attraktivität keine Chance hätten. In solchen Fällen muss der soziale Zweck deutlich hervorstechen. Eine weitere Ausnahme kann erfolgen, wenn die Stadt die Teilnahme einer Partnerstadt ermöglichen möchte, um damit zu zeigen, dass die Idee der partnerschaftlichen Verbundenheit lebt. In all den genannten Fällen handelt es sich um Ausnahmesituationen, die restriktiv zu handhaben sind.
Vertragliche Zulassung
Die Teilnahme am Christkindlmarkt erfolgt durch eine vertragliche Vereinbarung. |
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